Honorare & Kosten
Transparenz ist uns wichtig.
Die Vergütung unserer Leistungen richtet sich nach Art, Umfang und Anlass der Beauftragung.
Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall)
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen dem Geschädigten nach deutschem Recht verschiedene Ansprüche zu.
Gemäß § 249 BGB (Naturalrestitution) hat der Geschädigte Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Dazu gehört in der Regel auch die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Die Kosten für das Gutachten werden im Haftpflichtfall üblicherweise von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Vergütung bei Haftpflichtgutachten
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage eines nach Schadenhöhe gestaffelten Honorars zuzüglich Nebenkosten.
Die Vergütung orientiert sich dabei an marktüblichen Werten, unter anderem unter Berücksichtigung der aktuellen BVSK-Honorarbefragung.
Die konkrete Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Schadenumfang und wird im Einzelfall festgelegt.
Vergütung im gerichtlichen Kontext
Sofern eine Beauftragung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erfolgt (z. B. durch ein Gericht oder im Zuge eines Beweisverfahrens), richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Sätzen.
Gebrauchtwagencheck
Der Gebrauchtwagencheck ist eine standardisierte und strukturierte Leistung zur Einschätzung des Fahrzeugzustands vor dem Kauf.
Der Preis liegt in der Regel zwischen:
99,00 € und 149,00 €
abhängig von Fahrzeug, Aufwand und Umfang der Prüfung.
Durch die klare Struktur und den definierten Leistungsumfang kann diese Leistung zu einem festen Preis angeboten werden.
Oldtimerbewertung
Die Kosten für Oldtimerbewertungen richten sich nach Art der Bewertung (z. B. Kurzbewertung oder ausführliche Bewertung) sowie dem individuellen Aufwand.
Die Bewertung erfolgt auf Basis etablierter Verfahren unter Berücksichtigung von Zustand, Ausstattung und aktueller Marktsituation.
Eine transparente Preisübersicht erhalten Sie vorab im Rahmen der Beauftragung.
Technische Beratung & spezielle Prüfverfahren
Für individuell beauftragte Leistungen, insbesondere im Bereich der technischen Analyse und Begutachtung, wird ein Stundensatz von:
165,00 € / Stunde
zugrunde gelegt.
Diese Leistungen unterscheiden sich deutlich von standardisierten Prüfungen, da sie individuell, nicht pauschal kalkulierbar und häufig mit erhöhtem Zeitaufwand verbunden sind.
Hierzu zählen unter anderem weiterführende Untersuchungen und spezielle Prüfverfahren, wie beispielsweise die Beurteilung der Lackhaftung mittels Gitterschnittprüfung nach DIN EN ISO 2409.
Der Umfang solcher Leistungen wird im Vorfeld individuell abgestimmt.
Hinweis
Die konkrete Vergütung wird stets individuell vereinbart und richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand sowie der jeweiligen Leistung.
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Gerne informieren wir Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten.
