UVV-Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70 / 71 in Wolfsburg

Wiederkehrende Prüfung gewerblich genutzter Fahrzeuge auf ihren betriebssicheren Zustand – fachgerecht, nachvollziehbar dokumentiert und direkt bei Ihnen vor Ort.

Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen Qualifikationsnachweis TÜV NORD Akademie Für Fuhrparks & Gewerbe
DAT Expert PartnerTeil des bundesweiten Sachverständigen-Netzwerks der Deutschen Automobil Treuhand.
Mitglied im VKSVerband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e. V.
GTÜ-VertragspartnerProfessionelles Sachverständigen-Netzwerk und Zentralaufträge.
Porsche-fachqualifiziertHerstellerbezogene Qualifikation für technische Schadenbegutachtung.
Warum ist die UVV-Fahrzeugprüfung erforderlich?
Nach § 57 DGUV Vorschrift 70 und 71 sind Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Die konkrete Prüffrist ist vom Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Der betriebssichere Zustand umfasst sowohl die Verkehrs- als auch die Arbeitssicherheit.

Für wen ist die Prüfung interessant?

Unternehmen & Fuhrparks

Für betrieblich bereitgestellte Pkw, Transporter und weitere Fahrzeuge im Fuhrpark – einzeln oder als wiederkehrender Prüftermin.

Handwerk & Serviceflotten

Prüfung von Firmenfahrzeugen, Montage- und Servicefahrzeugen sowie leichten Nutzfahrzeugen im betrieblichen Einsatz.

Pflege, Sozialwesen & Kommunen

Für Organisationen und Einrichtungen mit regelmäßig eingesetzten Dienst- und Poolfahrzeugen. Weitere Fahrzeugarten nach Abstimmung.

Was wird geprüft?

  • betriebs- und verkehrssicherer Gesamtzustand
  • Bremsanlage, Lenkung, Räder und Reifen
  • Beleuchtung, Signaleinrichtungen und Sicht
  • Karosserie, Türen, Aufbauten und Befestigungen
  • Arbeits- und Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug
  • Fahrerplatz, Bedienung und sicherheitsrelevante Ausstattung
  • erkennbare Schäden, Verschleiß und Funktionsmängel
  • Dokumentation des Prüfergebnisses und festgestellter Mängel
Wichtig: Die UVV-Prüfung ist nicht mit der Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO gleichzusetzen. Die UVV-Prüfung betrachtet zusätzlich die Arbeitssicherheit und den betrieblichen Einsatz des Fahrzeugs.

So läuft die UVV-Fahrzeugprüfung ab

Fuhrpark und Fahrzeugumfang abstimmenFahrzeuganzahl, Fahrzeugarten, Einsatz und gewünschter Prüfort werden vorab geklärt.
Prüfung vor OrtDie Fahrzeuge werden anhand der einschlägigen Prüfkriterien auf ihren betriebssicheren Zustand kontrolliert.
Mängel transparent dokumentierenFestgestellte Abweichungen und Mängel werden nachvollziehbar erfasst.
Prüfnachweis für Ihren FuhrparkSie erhalten eine dokumentierte Grundlage für Ihre betriebliche Nachweisführung und weitere Maßnahmen.

Qualifikation

Die Prüfung erfolgt durch Waldemar Schneider als zur Prüfung von Fahrzeugen befähigte Person. Der Qualifikationsnachweis wurde im Lehrgang der TÜV NORD Akademie zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70 und 71 erworben. Die Tätigkeit baut auf fahrzeugtechnischer Berufsausbildung, Berufserfahrung und laufender fachlicher Tätigkeit auf.

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Häufige Fragen

Wie oft muss geprüft werden?

Nach DGUV Vorschrift 70/71 bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich. Die tatsächliche Prüffrist ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Kann die Prüfung direkt am Unternehmensstandort erfolgen?

Ja. Für Fuhrparks ist die mobile Prüfung am Standort besonders sinnvoll, weil mehrere Fahrzeuge gebündelt geprüft werden können.

Welche Fahrzeuge können geprüft werden?

Der Schwerpunkt liegt auf Pkw, Transportern und leichten Nutzfahrzeugen. Anhänger und weitere Fahrzeugarten können nach vorheriger Abstimmung eingeplant werden.

Ersetzt die UVV-Prüfung die HU?

Nein. HU und UVV-Prüfung verfolgen unterschiedliche Prüfziele. Die UVV-Prüfung umfasst neben der Verkehrssicherheit insbesondere auch Aspekte der Arbeitssicherheit.

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